Unsere Leistungen im Überblick

Schnell und übersichtlich finden Sie hier einen Überblick unserer Leistungen, die wir für Sie anbieten. Weitere Informationen, finden Sie im unteren Bereich.

Grundpflege

• waschen, duschen, baden
• Inkontinenzversorgung
• Mahlzeiten zubereiten und
• evtl. anreichen
• Sondennahrung verabreichen

Hauswirtschaftliche Versorgung

• Betten machen
• Reinigung der Wohnung
• Einkaufen
• Besorgungen
• Wäschepflege

Individuelle pflegebegleitende Leistungen

• sozialrechtliche Beratung
• Betreuungsdienste
• Botengänge
• Spaziergänge
• Begleitung bei Aktivitäten


Vermittlung weiterer Dienstleistungen

• med. Fußpflege, mobiler Friseur
• Krankengymnastik, Hausnotruf
• Essen auf Rädern

Behandlungspflege       § 37 SGB V

• Medikamente verabreichen und überwachen
• Injektionen/Insulineinstellungen
• Kompressionsverbände
• Wundversorgung
• Parenterale Ernährung

Beratungsleistungen

• Beratungsbesuche § 37 Abs. 3 SGB XI
• Individuelle Beratungen § 7
• Pflegehilfsmittelberatung
• Hilfe bei Antragsstellungen
• Begleitung bei MDK - Gutachten


Entlastung pflegender Angehöriger

• Urlaubsvertretung
• Krankheitsvertretung
• stundenweise Betreuung
• stundenweise Ersatzpflege
• Pflegekurse
• individuelle Pflegeschulungen zu Hause
• Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI



Unsere Leistungen im Detail

Klar und unkompliziert finden Sie hier die Beschreibungen unserer Lesitungen im Detail.

Grundpflege

Pflege zu Hause heißt individuelle Versorgung und ein Plus an Lebensqualität.
Die Betreuung und Unterstützung kann je nach Einschränkungen und Hilfe bedarf unterschiedlich ausfallen.

Hilfe bei der Körperpflege, Anrichten von Mahlzeiten, Hilfe im Haushalt,
Gemeinsam finden wir die beste und für Sie kostengünstigste Betreuungs-Möglichkeit heraus und fertigen gerne mit Ihnen oder Angehörigen zusammen den optimalen Pflegeplan an.Wir praktizieren das System der Bezugspflege. Das heißt, Sie erhalten eine bestimmte Mitarbeiterin, die für Sie zuständig ist. Mit ihr zusammen wird Sie ein kleines Team betreuen.

 

Für Notfälle steht Ihnen unsere 24 Stunden Rufbereitschaft Tag und Nacht zur Verfügung.

 


Hauswirtschaftliche Versorgung

Die Hauswirtschaftliche Versorgung ist ein Teil der häuslichen Pflege.
Sie umfasst regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens im Bereich der Haushaltsführung. Hierzu gehören Einkäufe, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Pflege und Waschen der Wäsche und Kleidung sowie das Beheizen der Wohnung.

Hauswirtschaftliche Versorgung kann als Privatleistung direkt gebucht werden. Gerne unterbreiten wir Ihnen zu diesem Bereich ein Angebot.

Bei Vorliegen einer Pflegestufe können hauswirtschaftliche Leistungen auch über die Pflegekasse abgerufen werden, die dann auch für die Kosten im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge aufkommt. Es ist jedoch notwendig, dass Hilfebedarf in den einzelnen Bereichen der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und zusätzlicher Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung besteht. Unter dieser Voraussetzung ist die hauswirtschaftliche Versorgung Bestandteil der Pflege. Hilfebedarf allein bei der hauswirtschaftlichen Versorgung führt jedoch nicht zur Anerkennung einer erheblichen Pflegebedürftigkeit.


Individuelle pflegebegleitende Leistungen

Betreuungskonzept für demenziell Erkrankte

Demenzkranke brauchen ein spezielles Pflege- und Betreuungskonzept. Wichtig sind Geborgenheit, vertraute Personen und vertraute Umgebung.
Eine sinnvolle Beschäftigung durch einfache Tätigkeiten heben das Selbstwertgefühl. Selbstverständlich geschieht dies alles unter Berücksichtigung der individuellen, ganz persönlichen Lebensgeschichte.

 

 

Wir bieten den Angehörigen von Pflegebedürftigen, bei denen neben dem Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung notwendig ist, eine stundenweise Entlastung laut Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz an.

Die Betreuung erfolgt in der Regel im häuslichen Bereich des Pflegebedürftigen. Eine ausgebildete Gerontopsychatrische Fachkraft und extra geschulte Mitarbeiter/Innen sind die Basis und vermitteln Sicherheit und das Gefühl des Angenommen-Sein. Eine klare Struktur des Tagesablaufs dient als Orientierungsstütze. Angst- und Unruhegefühle werden deutlich reduziert.

Ziel
Wir unterstützen pflegende Angehörige, sich Erholungsphasen zu ermöglichen, eigene Bedürfnisse umzusetzen(z.B. Einkaufsbummel, Frisör, Terminwahrnehmung, Konzertbesuch, Freizeit) und ihre eigenen sozialen Kontakte zu pflegen.

Das Versorgungsangebot zielt auf die Entlastung pflegender Angehöriger und deren Familien und stellt eine sinnvolle Ergänzung des vorhandenen Versorgungsangebots im Bereich unseres ambulanten Pflegedienstes dar.

Verlauf Einzelbetreuung
Die Betreuungszeiten und Leistungen werden mit dem pflegebedürftigen Kunden und seinen Angehörigen abgesprochen und vertraglich vereinbart. Die genauen Betreuungszeiten und Leistungen können an regelmäßigen Terminen oder auf Abruf stattfinden. Genaue Zeiten für die Erbringung werden festgelegt.

Wir bieten Tag- und Nachtpflege, stundenweise Betreuung; zur Entlastung von Angehörigen und ihren Familien.

Während der Betreuung bieten wir an:
Gedächtnistraining
Vorlesen
Erzählen
Musik hören, Lieder singen
Malen, basteln
Gesellschaftsspiele
Spaziergänge

Stützende und aktivierende Begleitung
Biographiearbeit
Gemeinsame Mahlzeiten sowie Mahlzeiten zubereiten
Gezielte Unterstützung beim Erhalt der Tagesstruktur
Alle Leistungen und Tätigkeiten werden dokumentiert.

Die Mitarbeiter und deren Qualifikation
Die stundenweise Beaufsichtigung und Betreuung wird von engagierten Mitarbeitern erbracht, die beim Pflegedienst fest angestellt sind. Sie haben die Qualifikation eines Pflegehelfers bzw. einer Pflegefachkraft.
Sie sind nachweislich geschult:
• in Erste Hilfe
• im Umgang mit Senioren
• über Hygiene
• über Umgang mit Dementen
Die Mitarbeiter nehmen regelmäßig an internen und externen Schulungen teil.
Die Verantwortliche Pflegefachkraft kontrolliert die Leistungen, während der Pflegevisite während des Beratungseinsatzes laut SGB XI.

 


Vermittlung weiterer Dienstleistungen

Damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können...


Es ist uns wichtig, dass Sie möglichst alle relevanten Dienstleistungen ohne Probleme erhalten. Daher ist dies ein wichtiger Bereich unserer Arbeit.
Wir bieten Ihnen:

Medikamente
Sollten Sie Ihre Medikamente durch uns bekommen, organisieren wir für Sie Ihre Rezepte und Verordnungen und wenn Sie es wünschen auch die Medikamente, gegen eine geringe Gebühr.

Pflegehilfsmittel
Brauchen Sie Pflegehilfsmittel - Auch diese können wir für Sie organisieren.

Vermittlung
von Krankengymnastik, Massagen, Lymphdrainage, Individualtraining

Wäscheservice
Sie sind zur Zeit nicht in der Lage Ihre Wäsche selbst zu Waschen? Dies können wir für Sie organisieren.

Hausnotruf
Sind Sie alleine zu Hause? Sie haben Angst im Notfall keine schnelle Hilfe zu bekommen? Wir können Ihnen einen Hausnotruf vermitteln.

Mahlzeitendienst
Wir vermitteln Ihnen einen Mahlzeitendienst, der unseren Qualitätsansprüchen genügt.

Fuß- und Nagelpflege
Wir können Ihnen eine mobile medizinische Fuß- und Nagelpflege vermitteln.

Friseur
Sie benötigen einen Friseur, der zu Ihnen nach Hause kommt?

Urlaub
Sie möchten gerne in den Urlaub, wissen aber nicht wo Sie seniorengerechte Angebote finden? Sprechen Sie uns an.

Sollten Sie weitere Serviceleistungen benötigen, sprechen Sie uns an.

 


Behandlungspflege § 37 SGB V

Sie benötigen einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI?

Die Pflegekassen in Deutschland fordern von jedem Versicherten, der Leistungen aus der Pflegeversicherung bezieht, einen Beratungseinsatz.

Dieser muss je nach Höhe des Pflegegrades durchgeführt werden. Dies bedeutet konkret:

• Bei Pflegegrad 2 und 3 ist ein Beratungsgespräch 1/2 jährlich notwendig.
• Bei Pflegegrad 4 und der Härtefall-Regelung ist ein Beratungsgespräch 1/4 jährlich notwendig.

 

Bei Pflegegrad 1 ist es eine Kann Leistung, sie dürfen pro Halbjahr einen Pflegeberatungseinsatz in Anspruch nehmen.

 


Die Kosten dafür trägt Ihre Pflegekasse.

 

Sollten Sie Interesse daran haben, den Beratungseinsatz durch uns durchführen zu lassen, kontaktieren Sie uns bitte.

 


Beratungsleistungen


Entlastung pflegender Angehöriger

Wir pflegen Ihre Angehörigen, wenn Sie verhindert sind.

Der § 39 des Sozialgesetzbuches XI besagt, dass wenn eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist, die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege übernimmt. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Die Aufwendungen der Pflegekasse können sich auf bis zu 1550 Euro belaufen und gilt für einen Zeitraum von maximal 28 Tagen.
Sollten Sie also kurzfristig verhindert sein und Hilfe benötigen, rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E- Mail, um weitere Informationen zu erhalten.

 

Wussten sie schon???

Sie können die oben aufgeführte Leistung auch in Anspruch nehmen, wenn Sie momentan Pflegegeldleistungen erhalten und Ihren Angehörigen selbst, ohne Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes, pflegen.
Wichtig für Sie ist es zu wissen, dass die Wartezeit vor der Beantragung der Verhinderungspflege von bisher 12 auf 6 Monate verkürzt wurde.

„Bei Stundenweiser Leistungserbringung“ ist auch ein Abruf möglich.
In diesen Fällen erfolgt ausschließlich eine Anrechnung auf den Höchstbetrag von 1550,00 Euro. Für Tage, an denen die Ersatzpflege nicht mindestens 8 Stunden erbracht wird, erfolgt keine Anrechnung auf die Höchstdauer von 28 Tagen im Kalenderjahr. Das Pflegegeld wird bei stundenweiser Inanspruchnahme der Ersatzpflege von weniger als 8 Stunden täglich nicht gekürzt.“
Wir bieten Ihnen an, dieses für Sie kostenfreie Leistungsangebot zu übernehmen. Die Abrechnung erfolgt nach festgelegten Stundensätzen bzw. nach den Sätzen der Pflegekasse. Wir beraten Sie gerne und machen Ihnen ein individuelles Angebot.